Informationen
Unser Leitbild
Wer wir sind und wie wir arbeiten – kurz gesagt: eine Gemischtpraxis für „älles“, auf gut Schwäbisch.
Für Sie, Ihre Tiere und Ihre Sorgen
Kompetente Hilfe vor Ort in Murrhardt und Umgebung. Wir alle haben unseren Beruf gewählt, weil wir Tiere lieben und helfen wollen.
Dabei verstehen wir uns nicht als Spezialisten, sondern als Allgemeinmediziner: als erste Anlaufstelle. Wir arbeiten nach dem „Hausarzt-Prinzip“ – wir behandeln Ihr Tier soweit wir können. Sollte mehr Hilfe nötig sein, überweisen wir Sie zu einem kompetenten Spezialisten oder in eine Tierklinik, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Uns ist wichtig, dass die Behandlung Ihres Tieres wissenschaftlich fundiert, für Sie nachvollziehbar und sinnvoll ist. Sie muss tiergerecht, praktikabel und auch bezahlbar sein. Nicht alles, was machbar ist, macht im einzelnen Fall auch Sinn! Wir sehen unsere Aufgabe darin, Sie über alle möglichen Behandlungen aufzuklären und Sie auf dem Weg Ihrer Entscheidung beratend zu begleiten. Dabei ist ein gegenseitiges Vertrauen die Basis unseres Tuns.
Komplizierte Sachverhalte wollen wir Ihnen transparent machen, um Sie in unsere Arbeit einzubinden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die regelmäßige Fortbildung für mich und mein Personal selbstverständlich ist. Für unsere Dienstleistung erwarten wir von Ihnen, bezahlt zu werden; dies ist leider nicht immer selbstverständlich! Gerne erläutern wir Ihnen Ihre Rechnung.
Sicher werden Sie verstehen, dass unsere Notdienstbereitschaft für eine kleine Praxis in vielfältiger Weise anstrengend und aufwändig ist. Deshalb steht unser Notdienst vorrangig unseren Patienten zur Verfügung, und Sie haben sicher Verständnis, dass ich versuche, meine Freizeit und die meines Personals auch zu schützen. Daher verstehen wir zum Beispiel unter einer Flohbehandlung um 21 Uhr oder am Sonntag keine „Notfallbehandlung“. Im Notdienst behandeln wir ausschließlich Notfälle! Auch wir müssen uns regenerieren.
Die Sprechstunde
Wir haben eine offene Sprechstunde, d. h. während dieser Zeiten benötigen Sie keinen Termin! Daher können Sie kommen, wann es Ihnen geschickt ist. Da im Gegenzug der Ablauf der Sprechstunde vorher nicht planbar ist, kann es bei sehr vielen Patienten durchaus zu Wartezeiten kommen. Bei längeren Wartezeiten teilen wir Ihnen diese mit – gerne können Sie auch noch einen kurzen Einkauf o. Ä. erledigen.
Die Reihenfolge der Anmeldung ist maßgebend; vorgezogen werden nur Notfälle und wenn stationäre Patienten abgeholt werden. Wenn die Personaldecke durch Urlaub dünner ist, kann es in seltenen Fällen nötig sein, dass wir auch bei laufender Sprechstunde zu einem Notfall in der Außenpraxis starten müssen (Geburten, Koliken o. Ä.). In diesen eher seltenen Fällen bitten wir um Ihr Verständnis, aber Notfälle haben Priorität, egal ob in der Klein- oder Großtierpraxis.
Sollte Ihr Fall nicht bis zur Sprechstunde Zeit haben, oder es Ihnen unmöglich sein, zu unseren Sprechzeiten zu kommen, vergeben wir im Einzelfall nach Absprache auch Termine außerhalb unserer Sprechzeiten. Eine konsequente Untersuchung und Behandlung kann bei Kleintieren nur in unseren Praxisräumen durchgeführt werden.
Bezahlung
Die Frage nach den Kosten ist berechtigt und wichtig. Unsere Behandlungskosten sollen für Sie transparent und nachvollziehbar sein.
Alle tierärztlichen Leistungen (ca. 800 Einzelleistungen) sind mit genauen Nettopreisen in der öffentlich zugänglichen „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) festgelegt. Diese von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Die Preise staffeln sich darin im „1-, 2- und 3-fachen Satz“. Eine Behandlung setzt sich häufig aus verschiedenen Einzelleistungen zusammen (Baukastenprinzip). Ein Unter- oder auch Überschreiten ist nicht zulässig.
Die in der „Gebührenordnung für Tierärzte“ festgesetzten Preise stammen aus dem Jahr 1999 und wurden 2008 um 12 % angehoben. Im Lauf der Jahre haben wir unseren Gebührensatz der Preissteigerung mit angepasst, sodass wir uns in der normalen Sprechstunde zwischen dem 1,5- und 2-fachen Satz bewegen. Am Wochenende und bei Notfällen in der Nacht rechnen wir dann über dem 2-fachen Satz ab.
Zusätzlich zahlen Sie im Notdienst die nach GOT zu erhebende Notdienstgebühr von 50 € netto zusätzlich zu den Behandlungskosten.
Wir erläutern Ihnen gerne unsere Arbeit und unsere daraus resultierende Abrechnung. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen z. B. vor nötigen OPs einen Kostenvoranschlag; doch müssen Sie berücksichtigen, dass dieser nicht bindend sein kann, sondern eher eine Richtschnur darstellt, weil wir kein definiertes Werkstück herstellen, sondern unsere Behandlungen und Eingriffe sich immer individuell nach dem Zustand des Patienten richten. Diese Unwägbarkeiten in unserer Arbeit sind im Vorfeld oft schlecht abzuschätzen. Wir versuchen dies aber im Einzelfall auch darzustellen. Fragen Sie uns einfach.
Aus unseren Rechnungen und Quittungen ersehen Sie immer die tierärztlichen Leistungen mit Einzelpreis und die Preise für mitgegebene Medikamente. Die von uns bei Ihrem Tier angewendeten Medikamente weisen wir auf unserer Rechnung als Summe aus. Nicht zu vergessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, die unsere Rechnung immer um 19 % erhöht! Sollten Sie weitere Fragen zur Abrechnung allgemein oder zu Ihrer Abrechnung im Speziellen haben, sprechen Sie uns bitte an. Als weiteren Ansprechpartner steht Ihnen auch die Landestierärztekammer Baden-Württemberg zur Verfügung.
Zur Bezahlung selbst haben Sie die Wahl:
- Barzahlung, EC-Karte oder Kreditkarte im Anschluss an die jeweilige Behandlung.
- Wenn Sie schon öfters bei uns waren, erhalten Sie auf Wunsch auch eine Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage.
Weitere Informationen für Tierhalter
Notdienst
Was als Notfall gilt und wie der Ablauf für Patienten unserer Praxis aussieht, erfahren Sie auf unserer Notdienst-Seite.
Zum Notdienst