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Kostentransparenz

Kosten & Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Was die GOT ist, wie sich unsere Rechnung zusammensetzt und was die Notdienstgebühr bedeutet – verständlich erklärt.

Was ist die GOT?

Die „Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte“ (GOT) ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung. Sie legt für jede tierärztliche Einzelleistung einen Gebührenrahmen fest – vom 1-fachen bis zum 3-fachen Satz (im Notdienst bis zum 4-fachen Satz). Ein Unterschreiten des einfachen Satzes ist per Gesetz nicht zulässig – daher gibt es bei uns keine Rabatte auf medizinische Leistungen.

Die GOT wurde zuletzt zum 22. November 2022 umfassend novelliert. Ein Beispiel aus der aktuellen Gebührenordnung: Eine allgemeine Untersuchung bei Hund oder Katze kostet nach dem einfachen Satz 23,62 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Warum wird nicht immer der einfache Satz berechnet?

Eine Behandlung setzt sich meist aus mehreren Einzelleistungen zusammen (Baukastenprinzip). In unserer normalen Sprechstunde bewegen wir uns in der Regel zwischen dem 1,5- und 2-fachen Satz, um Aufwand, Erfahrung und die Kosten des laufenden Praxisbetriebs (Personal, Geräte, Bereitschaft) abzudecken. Am Wochenende und bei Notfällen in der Nacht rechnen wir entsprechend höher ab.

Notdienstgebühr

Seit 2020 sieht die GOT zusätzlich eine eigene Notdienstgebühr vor: Außerhalb der regulären Sprechzeiten – also nachts, am Wochenende und an Feiertagen – wird zusätzlich zur eigentlichen Behandlung eine Notdienstgebühr von mindestens 50 € netto fällig. Diese deckt die Bereitschaft ab, die für Notfälle außerhalb der Sprechzeiten vorgehalten wird.

Anfahrtskosten bei Einsätzen auf dem Hof oder im Stall

Bei Kühen, Pferden und anderen Großtieren gehört die Behandlung vor Ort im Stall oder auf der Weide zum Alltag. Die dafür anfallende Anfahrtspauschale (in der GOT als „Wegegeld“ bezeichnet) setzt sich grundsätzlich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Entfernung: Je weiter der Betrieb von unserer Praxis entfernt liegt, desto höher die Anfahrtspauschale.
  • Tageszeit: Fahrten außerhalb der regulären Sprechzeiten (abends, nachts, am Wochenende) werden – wie die Behandlung selbst – höher berechnet als Fahrten während der normalen Sprechstunde.
  • Dringlichkeit: Ein akuter Notfall (z. B. Geburtshilfe, Kolik) kann eine kurzfristige, ggf. auch kostenintensivere Anfahrt außerhalb der Reihe erfordern.

Die genaue Höhe der Anfahrtspauschale für Ihren Betrieb teilen wir Ihnen gerne vorab am Telefon mit – sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung einfach darauf an, damit für Sie keine Überraschung entsteht.

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Kostenvoranschlag

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen z. B. vor einer Operation gerne einen Kostenvoranschlag. Da sich Behandlungen und Eingriffe immer individuell nach dem Zustand des Patienten richten, ist dieser als Richtschnur zu verstehen und nicht rechtlich bindend.

Tierkrankenversicherung als Option

Um sich gegen unerwartet hohe Tierarztkosten abzusichern, kann eine Tierkrankenversicherung sinnvoll sein. Diese übernimmt je nach Tarif einen Teil oder die gesamten Behandlungskosten. Wir empfehlen keinen bestimmten Anbieter, raten aber dazu, die Bedingungen (insbesondere Selbstbeteiligung, Höchstsätze und ausgeschlossene Leistungen) vor Abschluss genau zu vergleichen. Mehr dazu, worauf es ankommt, lesen Sie auf unserer Seite Tierkrankenversicherung.

Quellen & Stand

Angaben recherchiert am 16.09.2026. Rechtlich verbindlich ist stets der aktuelle Verordnungstext.

Videotermin buchenAnrufen: 07192 93 000 70