Fleischbeschau
Die ambulante Fleischbeschau

Ambulante Fleischbeschau im Murrtal
Für Landwirte, Tierhalter und Metzger im Rems-Murr-Kreis sind wir der Ansprechpartner für die amtliche Fleischbeschau: Durch unsere Praxis wird die öffentlich-rechtliche Aufgabe des Rems-Murr-Kreises der amtlichen Fleischuntersuchung im Bereich Murrhardt, Sulzbach, Spiegelberg und Großerlach durchgeführt.
Praktisch bedeutet dies, dass jedes zu schlachtende Tier erst im lebenden Zustand begutachtet und für gesund befunden wird. Nach der Schlachtung wird eine eingehende Untersuchung der Schlachtkörper und der Organe durchgeführt, bevor es weiterverarbeitet und als Lebensmittel verwendet werden darf. Dadurch wird von amtlicher Seite aus gewährleistet, dass nur einwandfreie Schlachttiere der Lebensmittelherstellung zugeführt werden. Dies dient dem Verbraucherschutz.
Schlachtungen & Hausschlachtungen
Schlachtungen sind bei uns telefonisch anzumelden. Für Hausschlachtungen gilt dies ebenfalls. Seit 2011 ist eine Lebendtieruntersuchung bei Hausschlachtungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Trichinen-Proben
Unsere Praxis nimmt Trichinenproben von erlegten Wildschweinen an. Diese werden im Veterinäramt in Backnang im Allgemeinen montags untersucht. Die Proben müssen uns bis 10:00 Uhr vorliegen. Die Jäger werden gebeten, die Trichinenprobenabgabe telefonisch vorher zu vereinbaren (07192 93 000 70; montags am besten gleich um 7:00 – 8:00 Uhr) oder in unseren Sprechstundenzeiten vorbei zu kommen.
Der Muskelparasit kann über nicht erhitztes Fleisch auf den Menschen übertragen werden und zu schweren gesundheitlichen Einschränkungen führen. Daher ist eine Untersuchung in Deutschland von verschiedenen Tierarten vor dem Verzehr zwingend vorgeschrieben – dies betrifft vor allem geschlachtete Hausschweine und erlegte Wildschweine.
Anmeldung & Kontakt
Bitte melden Sie Schlachtungen und Proben rechtzeitig telefonisch an.
Häufige Fragen
Wie melde ich eine Schlachtung oder Hausschlachtung an?
Bitte melden Sie Schlachtungen und Hausschlachtungen rechtzeitig telefonisch unter 07192 93 000 70 an.
Ist bei einer Hausschlachtung eine Lebendtieruntersuchung Pflicht?
Seit 2011 ist eine Lebendtieruntersuchung bei Hausschlachtungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Die anschließende Fleischuntersuchung bleibt erforderlich.
Wie gebe ich eine Trichinenprobe ab?
Trichinenproben von erlegten Wildschweinen nehmen wir nach telefonischer Vereinbarung an; die Proben müssen montags bis 10:00 Uhr vorliegen, da sie in der Regel montags im Veterinäramt Backnang untersucht werden.
Für welches Gebiet sind Sie für die amtliche Fleischbeschau zuständig?
Wir führen die amtliche Fleischuntersuchung im Auftrag des Rems-Murr-Kreises im Bereich Murrhardt, Sulzbach, Spiegelberg und Großerlach durch.
